Aufnahme in eine Krankenversicherung nach längerem Auslandsaufenthalt


Eine häufig an uns gerichtete Frage ist die Folgende:
Wenn ich mich mehrere Monate im Ausland befinde, erst Recht außerhalb der EU, benötige ich doch keine deutsche gesetzliche Krankenversicherung?

Unsere Antwort dazu:
Ja, prinzipiell hat der Versicherer eine Aufnahmepflicht, bei dem Sie zuletzt in Deutschland krankenversichert waren. Da wir allerdings jetzt hier in den Bereich der Rechtsberatung kommen möchten wir Sie bitten, sich hier den entsprechenden Gesetzestext anzuschauen: