Reisestornoversicherung im Vergleich
Reisestornoversicherung und Reiseabbruchversicherungen
Jeden kann ein Versicherungfall treffen, der zum Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch einer Reise zwingen kann. Nachfolgend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die für Sie passende Reisestornoversicherung zu finden:
Fragen?
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Kostenlose Beratung:
0049 5139 - 95 99 2 0 | |
service@secure-travel.at |
Was ist versichert? (gilt bei allen Versicherungsanbieter)
- Tod
- unerwartet schwere Erkrankung
- schwerer Unfall
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum (Feuer, Einbruch, Vandalismus)
- unverschuldeter Arbeitsplatzverlust
Unsere Reisestornoversicherung im Überblick
Reisestornoversicherungen ohne Selbstbeteiligung:
TAS Reisestornoversicherungen
RSP Reisestornoversicherungen
LTA Reisestornoversicherungen
HanseMerkur Reisestornoversicherungen
Europäische Reisestornoversicherungen
Reisestronoversicherungen mit Selbstbeteiligung:
TAS Reisestornoversicherungen
Europäische Reisestornoversicherungen
Wann benötigt man eine Reisestornoversicherung?
Viele Gründe können dazu führen, dass man wider erwartend eine Reise nicht antreten kann, oder auch vorher abbrechen muss. Am Häufigsten ist eine Krankheit der auslösende Grund, diese kann auch durch einen Unfall ausgelöst sein. Des weiteren sind Impfunverträglichkeit und eine Schwangerschaft ein mitversicherter Grund. Auch ein Todesfall kann zu einem Rücktritt führen. Dieses muss nicht nur die Reisenden selber treffen, sondern auch Verwandte könnte dieses Schicksal ereilen. Ferner sind ein unerwarteter Arbeitsplatzverlust oder ein Schaden am Eigentum weitere versicherte Gründe. (Ihre Wohnung ist abgebrannt, es wurde bei Ihnen eingebrochen).
Was ist eine Reisabbruchversicherung?
Eine Abbruchversicherung beginnt mit dem Reiseantritt und endet mit der Rückkehr zum Heimatort. Die Leistungsgründe sind identisch mit der Reisestornoversicherung.
Was kostet so eine Reiseversicherung?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Der Erste ist der Reisepreis, dann die Anzahl der Personen (Einzel- Familie- oder Gruppenreise) und bei einigen Gesellschaften auch das Eintrittsalter. Ebenso kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung von max. 20% den Beitrag senken.
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Diese beträgt immer und bei allen Reiseversicherungsgesellschaften 20% der Stornokosten. Diese Stornokosten sind nun wieder eine Variable. Je nach Reiseveranstalter werden Ihnen unterschiedliche Prozentsätze berechnet, die Sie aus den jeweiligen Bedingungen entnehmen können. Hier einmal ein Beispiel:
- Stornierung 90 Tage vor Reisebeginn 15%
- Stornierung 45 Tage vor Reisebeginn 30%
- Stornierung 7 Tage vor Reisebeginn 75%
- Stornierung 1 Tag vor Reisebeginn 90% oder 100%
Viele Fluggesellschaften verlangen direkt nach der Buchung sofort den vollen Flugpreise von 100%.
Was ist eine Familienversicherung?
Familien nach den Versicherungsbedingungen werden anders beurteilt als im rechtlichen Sinne. Hierunter versteht man die Eltern (auch unverheiratete Paare mit gleicher Wohnanschrift) und deren Kinder in Ausbildung bis zum 18. bzw. 21 Lebensjahr (je nach Versicherer).
Worin liegt der Unterschied bei Einmal- und Jahresversicherung?
Die Einmalversicherung versichert genau eine Reise. Nach Ihrer Rückkehr läuft diese aus und braucht nicht gekündigt werden. Die Jahresstornoversicherung versichert alle Reisen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss.
Was ist eine "gegenseitige Absicherung"?
Familienmitglieder machen das automatisch untereinander. Fällt eine Person z.B. krankheitsbedingt aus, darf auch der Rest die Reise stornieren. Anders ist das jedoch bei nicht miteinander verwandten Personen. Da können z.B. zwei befreundete Familien gemeinsam einen Ferienbungalow mieten oder eine Gruppe bucht gemeinsam ein Segelboot. Auch die können sich gegenseitig absicher, das ist jedoch nur bis zu 4 Personen möglich.