Bootscharter und Reiserücktrittversicherungen
Da die Reiserücktrittversicherer heutzutage bei ihren aktuellen Versicherungsbedingungen keine Ausschlüsse mehr haben, ist auch ein Bootcharter mitversichert. Überhaupt kein Problem stellt die Situation dar, wenn man ein
Boot incl. einem Skipper (verantwortlicher Schiffsführer incl. einem Befähigungsnachweis) mietet. In solch einem Falle ist der Veranstalter für einen Ersatz zuständig.
Schwieriger wird es, wenn eine Freundes- oder Interessentengruppe so eine Fahrt selbst organisieren. Auch hier hat jeder mitreisende Gast über seine Rücktrittversicherung Schutz gegen einen versicherten Ausfall. Anders
sieht das jedoch aus, wenn der Skipper ausfällt. Dann sind alle Gäste an Bord, aber keiner darf das Schiff führen. Um dieses Risiko richtig abzusichern, muss ein Vertrag auf den Namen des Skippers erfolgen. Hier müssen
dann die Reisekosten aller Mitreisenden addiert werden. Nur so sind auch alle Mitfahrer dann komplett abgesichert.