Nicht erfolgte Kontoabbuchung


Eine häufig gestellte Frage erreicht uns zu diesem Thema. Hierzu ein paar wichtige Informationen, die Ihnen sicherlich weiter helfen werden.

Reisekrankenversicherung

Hier steht dem Versicherer erst die Prämie zu Beginn des Vertrages zu. Da er erst ab diesem Moment in der Haftung steht, darf er auch erst dann den ihm zustehenden Beitrag einziehen. Anders ist das bei einer Reiserücktrittsversicherung.

Reiserücktrittversicherung

Hier haftet im Regelfall die Versicherungsgesellschaft mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Somit wird auch die Prämie unmittelbar nach Antragsbeginn eingezogen.
Letztendlich haftet der Versicherer auch, wenn er vergisst, seine ihm zustehende Prämie abzubuchen. Einzige Möglichkeit, bei der sie wirklich keinen Versicherungsschutz erhalten ist, wenn bei Ihnen keine Kontodeckung vorhanden ist. Allerdings werden sie hier umgehend von dem jeweiligen Versicherer schriftlich informiert.