Nicht versicherte Schadensfälle in der Reiserücktrittversicherung


Häufig hören wir den leisen Vorwurf: „ und im Schadensfall wird dann doch nicht geleistet“ Eines ist mit Sicherheit richtig – es ist nicht alles versichert. Daher haben wir uns einmal Gedanken darüber gemacht, wie mehr Klarheit in den Leistungskatalog der Versicherer gebracht werden kann. Hier nun unsere erste Seite über nicht versicherte Schadensfälle:


Sollte das Auswärtige Amt auf Grund der letzten drei Vorfälle eine Reisewarnung aussprechen, wird Ihnen Ihr Reiseveranstalter eine Alternative anbieten bzw. die Reise komplett stornieren. Haben Sie diese Reise selber gebucht und die Elemente (Anreise, Übernachtung, Freizeitaktivitäten) selber gebucht, sind Sie Ihr eigener Veranstalter und reisen dann entweder auf eigenes Risiko oder erhalten keine Kostenerstattung.