Reisebeginn - Wann ist das?

Wann endet eigentlich eine Reiserücktrittversicherung und beginnt eine Reiseabbruchversicherung?

Flug: Check-in am Flughafenschalter oder -automaten.
Flug mit Vorabend-Check-in: Passieren der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.
Flug mit Online-Check-in: Passieren der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.
Flug mit Rail & Fly: Einsteigen in den Zug.
Flug mit separat gebuchtem Bahn- oder ÖPNV-Zubringer: Abhängig davon, ob der Zubringer im Gesamtreisepreis versichert ist.
Autoreise: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils.
Eigenanreise: Schlüsselübergabe im Hotel oder für die Ferienwohnung.
Kreuzfahrt: Ist die Anreise im versicherten Reisepreis inkludiert, mit Betreten des Zubringers (zum Beispiel Bahn oder Bus). Bei Eigenanreise mit dem Gang an Bord.
Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung werden mit dem Verlassen der Wohnung wirksam. Die Auslandsreisekrankenversicherung tritt beim Verlassen des deutschen Staatsgebietes in Kraft beziehungsweise dem Staatsgebiet, in dem der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz hat. Die Notfallversicherung tritt mit Reiseantritt oder Eintreffen im Ausland in Kraft.