Reiserrücktritt bei Flugplanänderung
Gilt eine Reiserücktrittsversicherung auch bei einer Flugplanänderung oder einer Verspätung?
Diese Frage lässt sich sehr schnell beantworten:
Flugplanänderungen gehören nicht zum Versicherungsumfang einer Reiserücktrittversicherung.
Gegebenenfalls haben Sie jedoch noch andere Ansprechpartner. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, ist der Reiseveranstalter für eventuelle Erstattungen zuständig.
Buchen Sie Ihre Flüge selber, haben Sie unter Umständen ein Rücktrittsrecht, wenn die Flugplanänderung nicht zumutbar ist. (Z.B. Angekündigte Flugdauer mit Umsteigen 4 Stunden- nach der Änderung 10 Stunden) Da es sich
hier jedoch dann um eine Rechtsberatung handeln würde, können wir dazu keine Stellungnahme abgeben.
Unabhängig bleibt bei einer Verspätung der Anspruch bis zu max. 600,-- € (bei mehr als 3 Stunden Verspätung) an die Fluggesellschaft bestehen. Dieses gilt auch dann, wenn ein Flug aus mehreren Teilstücken besteht. Es ist
dabei dann uninteressant, auf welchem Teil die Verspätung eintraf. Entscheidend ist die Verspätung am Ankunftsort. Ausnahme: die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände beweisen wie z.B. ein Streik.