Reiseabbruch - Höhere Gewalt
Folgende Risiken sind seit Anfang 2014 bei der Würzburger Versicherung und in den Verträgen der Bayerischen mit dem Bedingungswerk AVB TP Reise 2016 mit im versicherten Umfang:
Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort
Versichert sind Naturkatastrophen/Elementarereignisse (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme) am Urlaubsort.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung für:
- die Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung;
- die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten.
- Weiter nicht versicherbar sind Schäden durch einen Vulkanausbruch oder einen Tsunami.
Den genauen Wortlaut finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.