Reiserücktrittsgrund - Schaden am Eigentum
Ein harmloser Fall. Sie haben mit Ihrer Familie Abends die Koffer gepackt und gehen am nächsten Morgen wohlgelaunt Richtung Haustür. Diese wurde aufgebrochen oder es zumindest versucht. Die Wohnung ist nicht mehr
ausreichend abgesichert. Verreisen Sie jetzt trotzdem, wäre der Hausratversicherer von seiner Leistung frei. Versicherungschutz besteht selbstverständlich auch bei erfolgtem Einbruch/ Vandalismus oder auch einem
Brandschaden. Weiter Informationen finden Sie hierzu bei uns unter:
http://www.secure-travel.de/faq/leistungsumfang-bei-schaden-am-eigentum.php