Reiserücktrittsgrund - Schwangerschaft
Das eine vorweg; Schwangerschaft ist keine Krankheit
Ist Ihnen aber die Schwangerschaft bei Ihrer Reisebuchung bekannt, und der Reisezeitraum fällt in den berechneten Geburtstermin wird Ihnen keine Reiseversicherung die Stornogebühren bezahlen.
Schlussfolgerung daraus: Ist Ihnen die Schangerschaft bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung nicht bekannt und der Geburtstermin liegt im Zeitraum der geplanten Reise, tritt die Reiseversicherung ein und
ersetzt Ihnen die Stornogebühren des Reiseveranstalters.
Unvorhersehbare Komplikationen bei Schwangerschaft
Das eine wieder vorweg; dann ist die Schwangerschaft eben doch eine Krankheit, und wird auch von der Reiserücktrittsversicherung als solche beglichen.
Bestand zum Zeitpunkt der Reisebuchung und des Antrags der Reiseversicherung eine Schwangerschaft, die bei "normalen" Verlauf keinen Einfluss auf den Antritt der Reise gehabt hätte, und treten dann unvorhersehbare Komplikationen auf, sodass die Reise nicht angetreten werden kann, ist die Stornorechnung durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert.